Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 76/11

Tenor

1. Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 6. Februar 2012 wird als unzulässig verworfen.

 

2. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

 

 

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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