Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 252/11

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 14.06.2011 – 4 BV 97/10 – abgeändert und der Gegenstandswert auf 12.000,-- € festgesetzt.


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