Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 59/12

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 02.02.2012 – 2 Ca 9584/11 – dahin gehend abgeändert, dass der Streitwert für den Vergleich auf 34.125,-- € festgesetzt wird.


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