Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 454/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2012 in Sachen5 Ca 7678/11 teilweise wie folgt abgeändert:

Die Klage wird in Höhe von 2.300,00 € brutto nebst Zinsen (Entgeltfortzahlung für Oktober 2011) abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird als unzulässig verworfen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 90 % und die Beklagte 10 % zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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