Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 270/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Kläger-Prozessbevollmächtigten gegen den Gegenstands-festsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.08.2012 – Az. 13 Ca 2237/12 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.


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