Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 523/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.04.2012 teilweise abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte verurteilt wurde, der Klägerin eine neue dienstliche Beurteilung zu erteilen.

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Klägerin ¼ und die Beklagte ¾ zu tragen. Von den Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin 6,25 %, die Beklagte 93,75 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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