Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Ta 8/13

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 19.11.2012 – 3 Ca 577/12 – abgeändert:

Auf die Erinnerung der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 15.08.2012 – 3 Ca 577/12 – abgeändert und die von der Landeskasse an die Prozessbevollmächtigte des Klägers zu erstattenden Kosten werden auf 1.060,41 € festgesetzt.


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