Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 29/13

Tenor

  Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den

                            Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 20.12.2012

                            (2 Ca 4029/10) wird als unzulässig verworfen.

Kosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.


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