Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 20/13

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde des Beklagtenvertreters hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 20.12.2012 teilweise wie folgt abgeändert:

Der Streitwert für den gerichtlichen Vergleich vom 29.11.2012 wird auf

5.780,00 Euro

festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


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