Schlussurteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Sa 900/12

Tenor

  • 1 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.08.2012 – 9 Ca 1657/12 – hinsichtlich Ziffer 3 teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt,

a)      an den Kläger 345,12 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 01.07.2012 zu zahlen;

b)      an den Kläger weitere 51,78 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 01.07.2012 zu zahlen,

c)      an den Kläger weitere 2,56 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 01.07.2012 zu zahlen.

d)     Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung hinsichtlich der Berufungsanträge zu 1) – 3) aus dem Schriftsatz vom 12.09.2012 zurückgewiesen.

  • 2 Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 51 % und die Beklagte zu 49 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 14 % und die Beklagte zu 86 %.

  • 3 Die Revision wird zugelassen.


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