Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Sa 59/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.12.2012– AZ: 19 Ca 954/12 – teilweise abgeändert und die Klage in Höhe von weiteren 679,43 € nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten ab 01.08.2012 abgewiesen (Breakstunden).

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Die Kosten erster Instanz trägt der Kläger zu 11 %, die Beklagte zu 89 %.

Die Revision wird zugelassen.


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