Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 124/13

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 12.04.2013 wird als unzulässig verworfen.


12345678

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.