Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 1128/12

Tenor

  • 1 Die Berufungen der Beklagen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 17. Oktober 2012– 4 Ca 1739/12 – werden in der Hauptsache zurückgewiesen.

  • 2 Der Kostenausspruch des Arbeitsgerichts wird abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten tragen die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits zu je ½. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagen zu je 3/8.

  • 3 Die Revision wird nicht zugelassen.


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