Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 1 Ta 235/13

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.06.2013(6 Ca 1854/13) teilweise abgeändert.

Dem Kläger wird für die Klageanträge zu 1) und 3) mit Wirkung ab dem 13.05.2013 ratenfreie Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug bewilligt und zur Wahrung der Rechte Rechtsanwalt Thomas W. Krause aus Köln beigeordnet.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.


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