Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 1 Ta 154/13

Tenor

Auf die Anhörungsrüge des Klägers wird der Beschluss vom 26.08.2013 (1 Ta 154/13) aufgehoben.

Aufgrund der sofortigen Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 08.05.2013 (5 Ca 915/13 EU) abgeändert.

Dem Kläger wird für die Klageanträge zu 2), 3), 4) mit Wirkung ab Antragstellung ratenfreie Prozess-kostenhilfe für den ersten Rechtszug bewilligt und zur Wahrung der Rechte Rechtsanwalt S aus B beigeordnet.


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