Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 257/13

Tenor

  • I Auf die Berufung der Beklagen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 31. Januar 2013– 3 Ca 1439/12 – teilweise abgeändert:

Die Klage wird insoweit abgewiesen, als sie sich gegen die Wirksamkeit der Änderungskündigung vom 30. Mai 2012 richtet.

  • II Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

  • III Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3. Die zweitinstanzlichen Kosten tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklage zu 2/3.

  • IV Die Revision wird nicht zugelassen.


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