Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 321/13

Tenor

Unter Zurückweisung im Übrigen wird auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 24.09.2013 wie folgt abgeändert:

Der Verfahrensstreitwert wird auf 10.441,84 € und der Streitwert für den Vergleich vom 24.09.2013 auf 13.052,30 € festgesetzt.


1234567

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen