Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 302/13

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Rechtsanwälte ARGOS wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.08.2013 in der Form des teilweise abhelfenden Beschlusses vom 02.10.2013 – 3 Ga 48/13 – unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert:

Der Streitwert wird für das Verfahren auf 24.654,47 € und für den Vergleich auf 26.879,10 € festgesetzt.


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