Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Ta 334/14

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrgen der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 29.08.2014 – 2 Ca 1606/14 – abgeändert:

Der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich wird auf 10.942,50 € festgesetzt.


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