Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 249/14

Tenor

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 31.01.2014 in Sachen2 Ca 890/13 EU teilweise wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den in Ziffer 1) des Urteilstenors vom 31.01.2014 genannten Betrag hinaus weitere 3.747,29 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.03.2013 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 15 % und die Beklagte 85 % zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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