Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 373/14

Tenor

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2014 in Sachen2 Ca 3439/13 teilweise wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Jahressonderzahlung für 2013 378,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.11.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger fürDezember 2013 283,40 € abzüglich anteiligem ALG in Höhe von 154,40 € zu zahlen, zuzüglich Zinsen auf den Differenzbetrag in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins seit 01.01.2014.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3 zu tragen. Die Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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