Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Ta 378/14

Tenor

I.              Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16. September 2014 – 5 Ca 2824/13 – aufgehoben.

II.              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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