Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 227/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.04.2014 in der Fassung des Nicht-Abhilfe-Beschlusses vom 16.06.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.


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