Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 394/14

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde der Beklagten hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 11.08.2014 teilweise abgeändert:

Der Streitwert              für das Verfahren bis

              zum 22.07.2014 beträgt              12.534,87 €;

              für das weitere Verfahren

              bis zum 03.08.2014              16.713,16 €;

              für das Verfahren ab dem

              04.08.2014              25.069,58 €;

Der Streitwert              für den Vergleich vom 11.08.2014 beträgt 29.248,03 €.

Die weitergehende Streitwertbeschwerde wird zurückgewiesen.


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