Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 642/14

Tenor

I.              Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 13.06.2014– 3 Ca 2353/13 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 65,71 € (brutto) nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.09.2013 zu zahlen.

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.              Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 93% und die Beklagte zu 7%.

III.              Die Revision wird für den Kläger zugelassen.


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