Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 482/14

Tenor

  • I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 06.03.2014 – 1 Ca 2227/13 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Klägerin ein Anspruch auf Überstundenausgleich für den Zeitraum bis 31.12.2011 im Umfang von 163 Stunden zusteht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 77% und der Beklagte zu 23%.

  • III. Die Revision wird nicht zugelassen.


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