Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 374/14

Tenor

Der Prozesskostenhilfe-Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 12.09.2014 wird abgeändert. Der Klägerin wird wir für erste Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe mit Wirkung vom 23.01.2014 bewilligt.


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