Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 8 Sa 190/15

Tenor

1.              Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2014 – 8 Ca 4028/13 teilweise wie folgt abgeändert:

              1.              Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 2.352,48 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils € 60,32 brutto ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen,

              2.              Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, dem Kläger für die Zeit ab Juli 2014 über den Betrag von unstreitig 1.604,51 brutto hinaus weitere € 60,32 brutto. jeweils monatlich nachschüssig zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

2.              Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 75 % und die Beklagte zu 1.) 25%.

3.              Die Revision wird zugelassen.


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