Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 8 Sa 191/15

Tenor

1.              Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2014 – 8 Ca 4029/13 teilweise wie folgt abgeändert:

1.              Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 3.049,11 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils € 112,93 brutto ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen,

2.              Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, der Klägerin für die Zeit ab Juli 2014 über den Betrag von unstreitig € 2.079,92 hinaus weitere € 112,93 brutto jeweils monatlich nachschüssig zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

2.              Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 50 % und die Beklagte zu 1.) 50%.

3.              Die Revision wird zugelassen.


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