Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 118/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 27.02.2015 – 20 Ca 9180/14 – aufgehoben und der Prozess-kostenhilfeantrag zur erneuten Bescheidung an das Arbeitsgericht Köln zurückverwiesen.


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