Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 TaBV 38/14

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) hin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 26.02.2014 in Sachen 2 BV 32/13 abgeändert:

Dem Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung des Arbeitnehmers E S einzuholen und hierbei die standardisierte Unterlage „Tätigkeitsdarstellung und Bewertung“ vollständig, einschließlich des Abschnitts „Tariflich geforderte tätigkeitsbezogene Anforderungen“, vorzulegen

und für den Fall der Zustimmungsverweigerung ein Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeits- gericht einzuleiten.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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