Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 154/15

Tenor

  • I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.11.2014 – 15 Ca 446/14 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 314,00 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins aus jeweils 78,50 EUR seit dem 01.12.2014, seit dem 02.01.2015, seit dem 01.02.2015 sowie seit dem 01.03.2015 zu zahlen.

                            Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin ab 01.03.2015 über die bisherige monatliche Rente von741,69 EUR hinaus monatlich zusätzliche 78,50 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 78% und der Beklagte zu 22%.

  • III. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen. Für den Beklagten wird die Revision nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 54 56 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 98 99 100 101

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.