Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 252/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin hin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.06.2015, mit welchem der PKH-Antrag der Klägerin zurückgewiesen wurde, aufgehoben:

Der Klägerin wird für das Verfahren ArbG Köln 11 Ca 1981/15 Prozesskostenhilfe in vollem Umfang mit Wirkung ab Antragstellung (13.03.2015) unter Beiordnung von Rechtsanwalt M H bewilligt mit der Maßgabe, dass die Klägerin aufgrund ihrer glaubhaft gemachten derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse derzeit keinen eigenen Beitrag zu den Kosten zu leisten hat.


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