Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 126/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers hin wird der PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 21.01.2015 in der Fassung des Nicht-Abhilfe-Beschlusses vom 20.03.2015 teilweise abgeändert:

Dem Kläger wird für das Verfahren Arbeitsgericht Köln2 Ca 8662/13 Prozesskostenhilfe im Umfang eines Teil-Streitwerts von 1.000,00 € mit Wirkung ab dem 28.10.2013 mit der Maßgabe bewilligt, dass der Kläger aufgrund seiner glaubhaft gemachten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse derzeit keinen eigenen Beitrag zu leisten hat.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


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