Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Ta 336/15

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird unter Zurückweisung im Übrigen der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.05.2015 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Streitwert für das Verfahren 16 Ca 2707/15 wird auf 22.725,-- €,

der Streitwert für das Verfahren 16 Ca 2708/15 auf 18.180,-- € und

der Streitwert für den Vergleich vom 28.05.2015 auf 40.905,-- € festgesetzt.


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