Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 978/14

Tenor

  • 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.09.2014– 4 Ca 8969/13 – abgeändert.

              Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.573,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.11.2013 zu zahlen. Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  • 3. Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.


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