Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 793/15

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.06.2015 – 4 Ca 9257/14 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Zurückweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.191,38 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 96 % und die Klägerin zu 4 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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