Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 241/16

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10.05.2016 - Az. 12 Ca 3970/15 wird zurückgewiesen.


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