Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 200/18

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnende Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 11.10.2018 – 6 Ca 2725/18  – abgeändert.

Der Klägerin wird für den ersten Rechtszug mit Wirkung ab dem 01.06.2018 derzeit ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K bewilligt.


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