Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 131/19

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerprozessbevollmächtigten gegen den Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeits- gericht Bonn vom 06.06.2019 – AZ 4 Ca 1703/18 - wird zurückgewiesen


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