Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 158/19

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der die Zulässigkeit des Rechtswegs teilweise ablehnende Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 18.07.2019 – 1 Ca 733/19 – abgeändert. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist auch für den Klageantrag zu 4. eröffnet.


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