Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 137/20

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerprozessbevollmächtigten gegen den Gegenstandswertfestsetzung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 07.07.2020 - Az. 4 Ca 1078/20 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.


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