Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 203/20

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.11.2020 – 6 Ca 91/20 – abgeändert.

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.


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