Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 89/21

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerprozessbevollmächtigten gegen den Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10.05.2021, Az. 17 Ca 155/21 wird auf deren Kosten zurückgewiesen.


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