Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 119/21

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägerprozessbevollmächtigten wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.06.2021, Az. 19 Ca 2413/21 abgeändert und der Gegenstandswert für den Vergleich auf 53.387,50 EUR festgesetzt.


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