Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 161/21

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 20.08.2021 – 6 Ca 1223/21 – aufgehoben.

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.


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