Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 227/23

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 22.03.2023 – 3 Ca 1873/22 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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