Urteil vom Landgericht Aachen - 11 O 214/93

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.000 DM nebst 4 % Zinsen pro Jahr seit dem 10.07.1993 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Daß Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 17.200 DM vorläufig vollstreckbar.


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