Urteil vom Landgericht Aachen - 4 O 37/97

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.833,08 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.10.1996 zu zahlen.

 

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Von den Kosten des Rechtsstreits werden der Beklaagten 14 % und der Klägerin 86 % auferlegt.

 

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin jedoch nur gegen eine Sicherheitsleistung von 2.500,00 DM, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung.

 

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.700,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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