Urteil vom Landgericht Aachen - 9 O 16/96

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 160.000,-DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. Juli 1995 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 35 % und die Beklagte zu 65%.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 190.000,-DM und für die Beklatte in Höhe von 3.500,- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann jeweils auch die Beibringung einer selbstschulderischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.